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Universitäten in NRW kritisieren neuen Entwurf für Hochschulgesetz

Archivmeldung vom 19.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die nordrhein-westfälischen Universitäten halten die Änderungen am Entwurf des Hochschulgesetzes nicht für ausreichend. "Eine Reihe von dunkelroten Punkten sind ja erhalten geblieben", sagte die Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, Ursula Gather, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post": "Dazu gehört vor allem die Möglichkeit, Teile der Haushaltsmittel einzubehalten." Das sei "eine ungeeignete Sanktion", kritisierte Gather, die Rektorin der Technischen Universität Dortmund ist: "Diese Mittel erhalten die Universitäten zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Wie sollen sie diesen nachkommen, wenn ihnen die Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen?"

Zudem sei die Verwendung der Steuermittel bereits jetzt "völlig transparent": "Den Jahresabschlüssen ist selbstverständlich zu entnehmen, was mit dem Geld geschieht." Das Wissenschaftsministerium hatte in dem neuen Entwurf unter anderem den Plan aufgegeben, einzelnen Fachbereichen das Promotionsrecht entziehen zu können. Zudem sollen die Hochschulen erst nachträglich über Forschungsprojekte informieren müssen, die mit Drittmitteln gefördert worden sind.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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