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Bundesregierung lies Heizungsgesetz von Gutachtern vorbereiten

Archivmeldung vom 15.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Bundesregierung hat den umstrittenen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch von externen Beratern vorbereiten lassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Fraktionschefs der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch, hervor, über die die "Welt am Sonntag" berichtet.

Demnach wurde das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (Ifeu) im Herbst 2021 mit der "Analyse, Bewertung und Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung von Anforderungen im Gebäude-Energiegesetz" betraut. Der Auftrag für das Gutachten umfasste drei "Arbeitspakete" mit 19 "Unterarbeitspaketen", für die weitere Institute einbezogen wurden. Unteraufträge gingen unter anderem an das Öko-Institut, die Deutsche Energieagentur, die Stiftung Umweltenergierecht und Econsult. 

"Der Festpreis für alle Arbeitspakete des Gutachtens inklusive der separat zu beauftragenden optionalen Arbeitspakete beträgt insgesamt 1.809.695 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer", teilte Philipp Nimmermann, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, mit. Bartsch kritisierte das Vorgehen. "Es ist kurios, wie viele externe Dritte auf Steuerzahlerkosten die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Heizungsgesetzes beraten haben, und dass dann dieser Murks dabei herauskommen konnte", kommentierte der Linksfraktionschef. Es sei "bemerkenswert, dass von all den Experten niemand den Hinweis gab, zuerst eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen, wie die Linke es bereits Mitte April vorgeschlagen hat". Das Heizgesetz sei "undurchdacht und unseriös", sagte Bartsch. 

"Dass die Ampel das GEG unverändert Anfang September beschließen will, ist ein Affront gegenüber Bundesverfassungsgericht und Bundestag", so der Linken-Politiker. Ifeu-Geschäftsführer Martin Pehnt wies Bartschs Vorwurf zurück: Bereits der erste GEG-Entwurf sei auf eine "Verzahnung" mit der kommunalen Wärmeplanung ausgerichtet gewesen, erklärte Pehnt auf Nachfrage. Das Grundkonzept der zweiten GEG-Novelle habe "eine mögliche kommunale Wärmeplanung immer mitgedacht und ist damit über den Koalitionsvertrag hinausgegangen, der eine `stumpfe Einhaltung` von 65 Prozent Erneuerbare Energie für jede neu eingebaute Heizungen vorsah". Institute wie das Ifeu hätten die Politik schon Anfang der 2000er Jahre auf die Notwendigkeit ko mmunaler Wärmeplanung nach skandinavischem Vorbild hingewiesen, so Pehnt. "Es war ein großes Versäumnis der Wärmepolitik vor 2021, dies nicht aufgegriffen zu haben", sagte der Ifeu-Geschäftsführer. "Auch im Koalitionsvertrag der Ampel war - offenbar bewusst - noch nicht von einer verpflichtenden, sondern nur von einer flächendeckenden Wärmeplanung die Rede."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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