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Börnsen/Philipp: Mehrheit der Experten sagt ja zum neuen Stasi-Gesetz

Archivmeldung vom 28.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Beatrix Philipp Bild: cducsu.de
Beatrix Philipp Bild: cducsu.de

Am Montag fand im Ausschuss für Kultur und Medien eine öffentliche Anhörung zum Achten Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes statt. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und die zuständige Berichterstatterin Beatrix Philipp: "Eine deutliche Mehrheit der eingeladenen Sachverständigen hat sich eindeutig für eine Fortführung der Aufarbeitung der SED-Diktatur ausgesprochen. Sechs der neun eingeladenen Experten begrüßten den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf."

Philipp weiter: "Auch die Ausweitung des überprüfbaren Personenkreises fand mehrheitlich Unterstützung. Der gesellschaftliche Bedarf nach Aufklärung der Stasi-Verbrechen ist ungebrochen. Gerade die Vorgänge in Brandenburg verdeutlichten die Notwendigkeit eines solchen Schrittes, erklärte Rainer Wagner, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft; die Opfer klagen weiter an! Der Änderungsantrag von SPD und Grünen wurde scharf kritisiert. Danach solle in Zukunft eine Überprüfung auf Stasi-Vergangenheit nur noch möglich sein, wenn ein auf Tatsachen basierender Verdacht vorliege. Dies würde praktisch zu Zufallsergebnissen und -prüfungen führen, so die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Ulrike Poppe. Auch Siegfried Reiprich, Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, lehnte den Änderungsantrag in seiner Stellungnahme ab. Denn darin würde das Ergebnis einer Prüfung zu ihrer Voraussetzung und so "de facto verunmöglicht".

Es wäre sachdienlich, wenn SPD und Grüne ihren Änderungsantrag noch einmal - im Lichte der Erkenntnisse der gestrigen Anhörung - überprüfen. Wir streben weiter eine parlamentarische Mehrheit für die Novellierung an. Mit Empörung nehmen wir zur Kenntnis, dass der von der Linkspartei eingeladene Dr. Michael Kleine-Cosack erklärte, die Opfer müssten sich 20 Jahre nach der Einheit mit ihrer Lage abfinden. Es darf keinen Schlussstrich unter die Aufarbeitung des sozialistischen Unrechtsregimes geben. Dies sind wir den Opfern des DDR-Unterdrückungsapparats schuldig." Hintergrund: Der Gesetzentwurf sieht vor, die zum Ende dieses Jahres auslaufenden Überprüfungsmöglichkeiten bis 2019 zu verlängern. Das Bedürfnis nach Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen ist nämlich bei Bürgern, Wissenschaftlern und Journalisten nach wie vor ungebrochen; die entsprechenden Antragszahlen bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Ausweitung des überprüfbaren Personenkreises vor. Dazu sollen zukünftig auch Bewerber um Wahlämter zählen sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf mit der Besoldungsgruppe A 13, der Entgeltgruppe E 13 oder einer höheren Besoldungs- oder Entgeltgruppe bewerteten Dienstposten, die eine leitende Funktion ausüben. Dies soll ebenso für entsprechend Beschäftigte in Einrichtungen gelten, bei denen sich die absolute Mehrheit der Anteile oder die absolute Mehrheit der Stimmen in öffentlicher Hand befindet. Abgeordnete und Regierungsmitglieder sollen auch weiterhin überprüft werden können. Auch die Zugangsrechte zu den Stasi-Unterlagen sollen durch die Stasi-Unterlagen-Gesetz-Novelle erweitert werden. Davon profitieren werden insbesondere Wissenschaft und Forschung sowie Angehörige früherer Stasi-Opfer.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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