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Innenstaatssekretär: "Behörden waren nicht blind"

Archivmeldung vom 22.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fragezeichen, Anonym, Unbekannt, Schatten, Spion & Silouette (Symbolbild)
Fragezeichen, Anonym, Unbekannt, Schatten, Spion & Silouette (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nach dem Anschlag von Hanau hat Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) Vorwürfen widersprochen, wonach die Sicherheitsbehörden die Gefahr von rechts zu lange unterschätzt hätten.

"Seehofer hat mehrfach klargemacht, dass es keinerlei Toleranz rechtsradikaler Tendenzen in Behörden gibt, und die internen Überprüfungen diesbezüglich forciert", sagte Mayer der "Passauer Neuen Presse". "Aufgrund der aktuellen Vorfälle jedoch die Mitarbeiterschaft ganzer Behörden für blind zu erklären in Bezug auf bestimmte Phänomenbereiche – dagegen möchte ich mich ganz entschieden wenden."

Die Sicherheitsbehörden würden eine "ganz hervorragende Arbeit" leisten. Daher ist Mayer auch überzeugt, dass die jüngsten Verschärfungen des Waffenrechts, die erst am Tag vor dem Anschlag in Hanau in Kraft getreten sind, "ihre präventive Wirkung entfalten werden". Zu aktuellen Forderungen einer erneuten Verschärfung sagte Mayer: "Bei aller Dramatik der Ereignisse – ich bin kein Freund von gesetzgeberischem Aktionismus."

Bund und Länder reagieren stattdessen mit einer personellen Stärkung der Sicherheitsbehörden in einer "historischen Größenordnung". Die von Bund und Länder beschlossenen Maßnahmenpakete für mehr Sicherheit, wie die Erhöhung der Polizeipräsenz bei Großveranstaltungen, an Bahnhöfen und Flughäfen oder ein stärkerer Schutz sensibler Einrichtungen wie Moscheen und Synagogen, werde nach seiner "festen Überzeugung seine Wirksamkeit entfalten", so Mayer. Zudem seien weitere Maßnahmen in Planung: "Das Bundesinnenministerium hat gerade erst Gesetzentwürfe zur Befugniserweiterung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Bundespolizei sowie das IT-Sicherheitsgesetz in die Ressortabstimmung gegeben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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