AOK-Beitragssatzanhebungen nicht nachvollziehbar
Archivmeldung vom 15.12.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZu den geplanten Beitragssatzanhebungen im AOK-System erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB, und die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner MdB:
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD können die
angekündigten Beitragssatzanhebungen bei mehreren AOKs nicht
nachvollziehen. Die Koalitionsparteien haben mit dem
GKV-Modernisierungsgesetz die Weichen für eine nachhaltige Entlastung
der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt.
Darüber hinaus haben wir uns auf weitere Entlastungen im
Arzneimittelbereich für das Jahr 2006 und Folgejahre verständigt. Zu
dem wird der Bundeszuschuss zu den Kosten für versicherungsfremde
Leistungen noch einmal um 1,7 Mrd. EUR erhöht. Vor diesem Hintergrund
ist es unverständlich, dass einzelne AOKs ihre Beiträge um bis zu 0,8
Beitragssatzpunkte anheben.
Die Landesregierungen als zuständige Aufsichtsbehörden für die
regionalen Krankenkassen sind aufgefordert, jede Beitragssatzerhöhung
genau zu prüfen und notfalls die Genehmigung zu verweigern.
Beitragssatzanhebungen können nur die Ultima Ratio sein, um der
Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zu begegnen. Dies gilt vor
allem dort, wo die offiziell gemeldeten Zahlen keine Begründung für
eine Beitragssatzanhebung zulassen. Auch kann man die Politik nicht
jahrelang mit der Behauptung hinhalten, man benötige die
angesammelten Rücklagen für geplante Fusionen und könne deshalb die
Beiträge nicht senken. Wenn es aber zum Schwur kommt, ist man zu
diesen Fusionen nicht bereit. Schließlich geht es nicht an, dass
Finanzhilfen an strukturschwache AOKs allein davon abhängig gemacht
werden, dass diese Kassen einen signifikant höheren Beitrag erheben
müssen als AOKs, die in den Hilfsfond einzahlen. Sanierungsauflagen,
die solche Regelungen vorsehen, gehören auf den Prüfstand.
Wir werden dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen.
Der
Bundesgesetzgeber wird deshalb rasch eine erste Organisationsreform
für die gesetzlichen Krankenkassen verabschieden, um das System
transparenter und berechenbarer zu machen. Wir werden dabei die von
einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Verschärfung des Haftungsrechts, für ein besseres Controlling der
Finanzen und für ein Frühwarnsystem für absehbare Finanzentwicklungen
aufgreifen.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion