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Staatsrechtler: Koalitionsvereinbarung "bedenklich"

Archivmeldung vom 29.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Staatsrechtler Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin hält die Koalitionsvereinbarung für verfassungsrechtlich bedenklich. Es sei fragwürdig, dass Koalitionsvereinbarungen "überhaupt außerhalb des Parlaments von den politischen Parteien getroffen werden", so Pestalozza am Freitag im Gespräch mit dem Radiosender "hr1". "Das ist eigentlich eine Sache alleine der Fraktionen [...], das ist in der Tat bedenklich."

Die Frage, ob wie im Falle der SPD die Parteibasis mitreden dürfe oder nur der Vorstand oder die Parteitags-Delegierten, sei dagegen zweitrangig. Das prinzipielle Problem liege darin, "dass die Vereinbarungen nicht unter den Fraktionen, sondern außerhalb des Parlamentes zustande kommt." Nicht nur die Fraktionen seien durch die gängige Praxis in ihrem Gestaltungswillen beschränkt, sondern auch die neue Regierung: "Im Grundgesetz steht, dass die Kanzlerin die Richtlinien der Politik bestimme und nicht die Parteien vorher durch eine Koalitionsvereinbarung. Die Unabhängigkeit der künftigen Bundesregierung wird also beeinträchtigt, wenn sie vorher verbindlich auf Dinge festgelegt wird", so der Staatsrechtler.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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