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Gesetzentwurf zur Organspende: Bessere Organisation, mehr Geld

Archivmeldung vom 31.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Mit klaren Organisationsstrukturen und einer besseren Vergütung für die Kliniken will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

Mit der Neuregelung würden "die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Entnahmekrankenhäusern geschaffen, um die Organspendezahlen nachhaltig zu erhöhen", heißt es im Gesetzentwurf. Die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken sollen mehr Zeit für ihre Arbeit und intern eine stärkere Stellung erhalten, die Entnahmekrankenhäuser sollen für die Organspenden und für das Vorhalten der Infrastruktur besser bezahlt werden. Schließlich soll ein flächendeckendes Berichtssystem offenlegen, ob die Kliniken tatsächlich die Chancen für Organspenden auch wahrnehmen. Das Hauptproblem sei nicht die Spendenbereitschaft. "Ein entscheidender Schlüssel liegt vielmehr bei den Kliniken. Ihnen fehlen häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren",  heißt es aus dem Ministerium.

"Zunehmende Arbeitsverdichtung im klinischen Alltag auf den Intensivstationen und die fehlende Routine führen dazu, dass die Gemeinschaftsaufgabe Organspende nicht wahrgenommen wird", beschreibt der Gesetzentwurf die Problemlage. Auch kleine Krankenhäuser sollen Organe bei Verstorbenen entnehmen können. Damit eine Organspende überhaupt möglich ist, muss der "nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms festgestellt werden". Damit dieser Befund auch in kleineren Kliniken festgestellt werden kann, sieht Spahns Gesetzentwurf einen bundesweiten beratenden neurologischen Bereitschaftsdienst vor.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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