DGB drängt auf klare Regeln für Homeoffice
Archivmeldung vom 04.05.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drängt mit Blick auf die Corona-Pandemie auf klare Regeln fürs Arbeiten im Homeoffice. Anja Piel, als Nachfolgerin von Annelie Buntenbach seit dem 1. Mai neues Mitglied im DGB-Bundesvorstand, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ): "Es darf nicht sein, dass Homeoffice zu einer völligen Entgrenzung der Arbeit führt. Das Aufweichen der Ruhezeiten und die Verlängerung von Arbeitszeiten waren ein Tritt vors Schienbein der Beschäftigten."
Piel betonte, auf der einen Seite werde besonders belasteten Arbeitnehmern auf den Balkonen applaudiert. Und auf der anderen Seite würden Ruhezeiten verkürzt. "Das ist wirklich grob fahrlässig gegenüber Menschen, die hart arbeiten. Wir werden als Gewerkschaften sehr genau hinschauen, dass Beschäftigte auch zu Hause geschützt sind über eine Arbeitszeiterfassung und vernünftige Ruhezeiten." Piel sagte voraus: "Da kann noch eine harte Auseinandersetzung auf uns zukommen mit der Vorlage des Gesetzes im Herbst." Arbeitsminister Hubertus Heil arbeitet an einem neuen Gesetz für ein Recht auf Homeoffice. "Jeder, der möchte und bei dem es der Arbeitsplatz zulässt", soll nach den Worten des SPD-Politikers im Homeoffice arbeiten können - "auch wenn die Corona-Pandemie wieder vorbei ist".
Buntenbach betonte im Gespräch mit der NOZ, es habe sich gezeigt, "dass mehr im Homeoffice möglich ist, als bislang üblich war". Es habe sich aber auch gezeigt, dass für Heimarbeit Regeln sichergestellt werden müssten. Gegenwärtig würden viele Menschen extrem belastet und überlastet. "Auch Arbeitszeit zu Hause muss erfasst und bezahlt werden - und eine Grenze haben. Es kann nicht sein, dass man dann Tag und Nacht erreichbar ist und es überhaupt keine Trennung mehr gibt zwischen Arbeit und Freizeit." Mit Blick auf die Lockerung des Arbeitszeitgesetzes fügte Buntenbach hinzu: "Die vielen Ausnahmeverordnungen müssen schnellstens wieder zurückgenommen werden. Denn die ausgeweiteten Arbeitszeiten gehen richtig auf die Knochen. Das darf auf keinen Fall der neue Alltag werden. Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten müssen wieder eingehalten werden."
Nach der "Covid-19-Arbeitszeitverordnung" vom 7. April ist es unter anderem erlaubt, dass systemrelevante Beschäftigte bis zu zwölf Stunden täglich arbeiten. Die Verordnung soll das Arbeitszeitgesetz für die Dauer der Corona-Krise lockern und gilt vorerst bis Juni.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)