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Ex-BND-Chef fordert Kompetenzerweiterung für Nachrichtendienste

Archivmeldung vom 02.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Scharfschütze
Scharfschütze

Bild:pixabay

Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, fordert angesichts der zunehmenden Spionageangriffe aus Russland und China deutlich mehr Kompetenzen für die deutschen Nachrichtendienste. "Ich sehe immer die Möglichkeit, besser zu werden", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Und wenn die Erfolge unserer Sicherheitsbehörden jetzt Anlass sind, darüber nachzudenken, wie sie noch besser werden können, dann finde ich das gut." Schindler fügte hinzu: "Wir müssen uns darauf konzentrieren, die Kommunikation zu knacken. Das betrifft die Kommunikationsüberwachung. Damit tun wir uns in Deutschland schwer. Wir diskutieren schon seit Jahr und Tag über die Frage der Mindestspeicherfristen - bekannt als Vorratsdatenspeicherung." 

Hinzu komme, dass der Bundesnachrichtendienst bei der Aufklärung grundsätzlich keine deutschen Telefonnummern oder E-Mail-Adressen erfassen dürfe: "Das ist ein großes Handicap. Ein ausländischer Agent braucht nur ein deutsches Handy zu nehmen, und schon ist der BND draußen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter brauchen zudem die Möglichkeit zur strategischen Kommunikationsaufklärung im Inland. Zu guter Letzt kann Kommunikation auch über persönliche Treffen, also über Reisen, erfolgen. Reisewege sind daher bei der Aufklärung ebenfalls ein wichtiger Ansatzpunkt." Hier könne das Erkennen von Mustern helfen: "Zu wissen, wer wann immer wieder an welche Orte fliegt. Solche Rasteranalysen sind nach unserem Datenschutzrecht nahezu unmöglich." Der Ex-BND-Chef begrüßte ferner den Plan, dem Bundesamt für Verfassungsschutz Finanzermittlungen zu erleichtern. "Wenn man bestimmte Finanzströme inklusive Geber und Nehmer nachweisen kann, dann hilft das", sagte er. 

"Man darf aber bei den Voraussetzungen nicht überziehen. Es geht für einen Nachrichtendienst wie den Verfassungsschutz darum, bereits im Vorfeld polizeilicher Ermittlungen zu Erkenntnissen zu gelangen. Das bedeutet: Er muss auch schon mal mit Vermutungen arbeiten dürfen und kann nicht sofort mit gerichtsverwertbaren Ergebnissen antanzen. Wenn Nachrichtendienste nach Polizeirecht arbeiten müssen, dann können sie nicht vernünftig agieren." Schließlich sprach sich Schindler für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und im Fall von Cyberangriffen für die Möglichkeit von Hackbacks aus. "Hackbacks sind ein Mittel, um Cyberangriffe abzuwehren", sagte er. Zuletzt waren russische Spionageversuche sowohl aus Russland als auch aus China enttarnt worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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