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Grüne zweifeln an Fahndung mit Gesichtserkennungssoftware

Archivmeldung vom 10.08.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Totalüberwachung (Symbolbild)
Totalüberwachung (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, hat kritisch auf den Plan des Bundesinnenministeriums reagiert, wonach das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei bei der Suche nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern künftig auch Gesichtserkennungssoftware einsetzen dürfen. "Das Ansinnen der konsequenten Terrorismusbekämpfung teilen wir ausdrücklich", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Es gilt jedoch zunächst festzuhalten, dass der Koalitionsvertrag aus gutem Grund eine klare Absage an die biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken im öffentlichen Raum enthält. Formen der Überwachung im digitalen Raum, wie das von der Bundesinnenministerin vorgeschlagene Tool, werfen ebenso verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen auf. Auch wer freiwillig die Öffentlichkeit eines sozialen Netzwerks sucht, gibt dadurch nicht seine verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf."

Unabhängig davon müsse in jedem Fall sichergestellt sein, dass die eingesetzte Software gut und zuverlässig arbeite, fügte von Notz hinzu. "Ebenso wichtig ist bei verfassungsrechtlich derart sensiblen Feldern die frühzeitige und fortwährende Begleitung durch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden."

Der Obmann der Grünen-Bundestagsfraktion im Innenausschuss des Parlaments, Marcel Emmerich, sagte dem RND, man werde sich den Plan "im parlamentarischen Verfahren genau anschauen". Er fügte hinzu: "Wir prüfen die Eingriffsintensivität sehr genau und lehnen automatisierte und biometrische Gesichtserkennung ab, da sie die Grundrechte massiv beschneiden." Es müsse verhindert werden, "dass hochsensible Daten unschuldiger Personen durch KI-Systeme massenhaft - oft durch intransparente Algorithmen - flächendeckend erfasst und ausgewertet werden".

Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass Ermittler etwa Internet-Videos von IS-Mitgliedern mit Bildern in den sozialen Netzwerken abgleichen können, um Hinweise auf den Aufenthaltsort der Islamisten zu erhalten. Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz solcher Instrumente zu erlauben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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