Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Bund und Länder einigen sich auf Lockdown-Verlängerung

Bund und Länder einigen sich auf Lockdown-Verlängerung

Archivmeldung vom 20.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lockdown / Teardown (Symbolbild)
Lockdown / Teardown (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bund und Länder haben sich auf eine Lockdown-Verlängerung bis 14. Februar geeinigt. Es sei dabei lange gerungen worden um die Maßnahmen für die Schulen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder.

Offenbar setzte sich die Kanzlerin dabei mit ihrer vergleichsweise harten Haltung durch. Demnach bleiben die Schulen und Kitas "grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt". Auch das Arbeiten im Homeoffice sei zentraler Punkt der Beratungen gewesen, so Merkel: Dazu soll das Arbeitsministerium eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeber "überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen", heißt es im Beschlusspapier.

Die weiteren Details der Corona-Maßnahmen waren im Wesentlichen vorher schon bekannt geworden. Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet, die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird "verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert", so der Bund-Länder-Beschluss.

Gottesdienste sind nur erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, bei Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz und ohne Gemeindegesang, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind zudem beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte eier in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige