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Bundestag billigt Verfassungsänderung für "Sondervermögen"

Archivmeldung vom 03.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Der Bundestag hat einer Änderung des Grundgesetzes für das neue Bundeswehr-"Sondervermögen" im Umfang von 100 Milliarden Euro mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 683 Parlamentarier für die Verfassungsänderung, 96 dagegen, 20 enthielten sich.

Das Grundgesetz kann nur mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages geändert werden, auch der Bundesrat muss noch mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.

Die Grundgesetzänderung soll die wesentlichen Bestimmungen des Sondervermögens zur sogenannten "Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit" in der Verfassung verankern. Die Kreditaufnahme des Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro soll demnach nicht auf die Schuldenregel von Artikel 115 des Grundgesetzes angerechnet werden. Dafür soll im Grundgesetz ein neuer Absatz 87a eingefügt werden. Für die Grundgesetzänderung war die Koalition im Bundestag auf die Zustimmung der Unionsfraktion angewiesen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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