Die Bundesregierung hat keine rechtlichen Bedenken gegen das Betreuungsgeld.
Archivmeldung vom 17.05.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesregierung hält das Betreuungsgeld für verfassungskonform. Der Bund habe das Gesetz erlassen dürfen, Grundrechte seien nicht verletzt, heißt es in einer 84-seitigen Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht, die dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt.
Die Stellungnahme ist pikant, weil das Betreuungsgeld vor Bildung der großen Koalition ein großer Streitpunkt zwischen CDU/CSU und SPD gewesen war. Vor allem die CSU hatte diese Sozialleistung für traditionelle Familien durchgesetzt, als Ausgleich für die staatliche Förderung für den Ausbau der Kitas. Dagegen hatte die SPD in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der so genannten "Herdprämie" gefordert.
Seit August 2013 erhalten Eltern für Kinder, die keine öffentliche Kita besuchen, monatlich 100 Euro. Ab August 2014 wird die Leistung auf 150 Euro pro Monat erhöht. Hiergegen klagte im Februar 2013 das SPD-regierte Bundesland Hamburg. Das Land kritisiert vor allem, dass der Bund für das Gesetz gar nicht zuständig gewesen wäre.
Das wies die Bundesregierung nun zurück. Das Betreuungsgeld sei eine Maßnahme der "öffentlichen Fürsorge" und dafür sei der Bund grundsätzlich zuständig. Familien mit kleinen Kindern seien generell "hilfs- und unterstützungsbedürfig", zitiert der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstagsausgabe) aus dem Bericht. Ein Bundesgesetz sei auch zur Wahrung einheitlicher Lebensbedingungen "erforderlich".
Auch nach Ansicht der groß-koalitionären Bundesregierung werden beim Betreuungsgeld Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen, nicht bevorzugt. Während diese maximal 150 Euro monatlich erhielten, wende der Staat umgerechnet 888 Euro pro Monat für ein Kind in einer Betreuungseinrichtung auf.
Die Stellungnahme der Bundesregierung hat federführend die SPD-Familienministerin Manuela Schwesig betreut. In der Stellungnahme heißt es ausdrücklich, dass hier "keine politischen Aussagen zum Betreuungsgeld getroffen werden", es gehe nur um verfassungsrechtliche Fragen.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)