Elterngeld regional: Höchste Väterbeteiligung im Landkreis Main-Spessart
Archivmeldung vom 24.09.2015
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm bayerischen Landkreis Main-Spessart lag die Väterbeteiligung beim Elterngeld für Nachwuchs, der im Jahr 2013 geboren wurde, bei 53,9 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, löste der Landkreis damit die thüringische Stadt Jena von der Spitzenposition ab. Hier war die Väterbeteiligung mit 53,7 % am zweithöchsten. Die geringste Beteiligung von Vätern gab es in der nordrhein-westfälischen Stadt Gelsenkirchen (12,8 %) sowie in Bremerhaven (13,6 %). Die Väterbeteiligung lag im Bundesdurchschnitt bei 32 %, die Mütterbeteiligung bei 96 %.
In 302 der bundesweit insgesamt 402 kreisfreien Städte und Landkreise betrug die Väterbeteiligung mindestens 25 %. Dabei zeigte sich eine klare regionale Konzentration im Süden und Südosten Deutschlands, und zwar in Bayern, Sachsen und Thüringen. Aber auch in fast allen Kreisen Brandenburgs nahm mehr als jeder vierte Vater Elterngeld in Anspruch.
Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Einkommen der Elterngeldbeziehenden. Hier gab es - auch innerhalb der Bundesländer - deutliche regionale Unterschiede. So lag der durchschnittliche monatliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, in 253 von insgesamt 402 Kreisen (63 %) bei mindestens 1 200 Euro. Diese Kreise befanden sich schwerpunktmäßig im früheren Bundesgebiet. Einen durchschnittlichen monatlichen Elterngeldanspruch von weniger als 1 000 Euro hatten Väter in 29 kreisfreien Städten und Landkreisen, die fast alle zu den ostdeutschen Bundesländern gehörten.
Der Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt erwerbstätig waren, lag mit bundesweit durchschnittlich 1 243 Euro - wie auch schon in den Vorjahren - deutlich höher als von Müttern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren (897 Euro). Anders als bei den Vätern betrug der vergleichbare durchschnittliche monatliche Elterngeldanspruch von Müttern nur in 23 Kreisen mindestens 1 000 Euro. Die unterschiedlich hohen Elterngeldansprüche von Müttern und Vätern waren unter anderem darin begründet, dass Väter häufiger als Mütter vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren und in der Regel ein höheres anrechenbares Einkommen erzielten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)