Lammert: Gesetz soll Diäten regelmäßig prüfen
Archivmeldung vom 27.10.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlBundestagspräsident Norbert Lammert regt eine gesetzliche regelmäßige Prüfung der Abgeordnetendiäten an. "Ich würde eine gesetzliche Regelung befürworten, die die Höhe und Entwicklung der Bezüge in eine nachvollziehbare Regelmäßigkeit bringt", sagte er im Interview mit den Stuttgarter Nachrichten (Freitag).
Das Gesetz solle andere Einkommensentwicklungen in anderen
Berufsfeldern berücksichtigen, nicht nur im öffentlichen Dienst.
"Alles, was nicht nachvollziehbar geschieht, zieht zwangsläufig den
Vorwurf der Willkür und der Selbstbedienung nach sich", so der
CDU-Politiker.
Das Bundesverfassungsgericht habe Ende der sechziger Jahre angeregt, die Diäten auf steuerpflichtige Einkommen umzustellen. "Es wird auch heute darauf bestehen, dass der Bundestag die für seine Mitglieder geltenden Regelungen selbst beschließt. Aber daraus folgt nicht zwangsläufig, dass er Jahr für Jahr oder alle drei oder sechs Jahre die Bezüge ändert. Das könnte auch auf einem gesetzlich geregeltem Verfahren basieren."
Der Parlamentspräsident sagte, die Besoldung für die Wahrnehmung
politischer Ämter bliebe hinter den Bezügen von Aufgaben jenseits der
Politik - mit vergleichbarer Bedeutung und Arbeitsbelastung - weit
zurück. "Im Übrigen hält sich das Mitleid der Öffentlichkeit über den
immer größeren werdenden Abstand der Bezüge des politischen Personals
in Grenzen." Das Drama der Parlamente sei, dass sie nach
Verfassungsrechtsprechung über die Bezüge ihrer Mitglieder selbst
entscheiden müssen. "Man kann sich über die Unregelmäßigkeit der
Anhebungen empören; dass aber irgendetwas geheim und undurchsichtig
geschieht, stimmt einfach nicht." Grundsätzlich könne die Besoldung
der Abgeordneten nicht unabhängig von Altersversorgung und
mandatsspezifischen Bedingungen diskutiert werden, so Lammert.
Der CDU-Politiker plädiert zudem dafür, dass auch Bundestagskandidaten offen legen müssen, welchen Nebentätigkeiten sie nachgehen. "Es gibt zwingende Gründe, den Wählern offen zu legen, ob und welche andere Tätigkeiten ein Abgeordneter wahrnimmt. Ich halte es sogar für wichtig zu fragen, ob gleiches nicht auch für Kandidaten gelten muss. Drittens geht es darum, ob damit verbundene Einkünfte auch veröffentlicht gehören."
Quelle: Pressemitteilung Stuttgarter Nachrichten