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Zollgewerkschaft erwartet von Merkel klares Bekenntnis zum Mindestlohngesetz

Archivmeldung vom 23.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes hat an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) appelliert, sich uneingeschränkt zum Mindestlohngesetz zu bekennen. Merkel war auf den Kurs des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU eingeschwenkt und hatte Änderungen bei dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetz in Aussicht gestellt. Die Zollgewerkschaft kritisiert, dass das Gesetz damit nur wenige Wochen nach seinem Inkrafttreten in unverantwortlicher Weise aufgeweicht werden könnte. Damit stehen auch Arbeitnehmerrechte auf dem Spiel, die durch dieses Gesetz in erster Linie geschützt werden sollen", so Dewes.

Bei einer CDU-Veranstaltung hatte Merkel erklärt, dass eine dauerhafte bürokratische Belastung für Kleinunternehmen vermieden werden solle. Teile der Union hatten gefordert, die Grenze für die Dokumentationspflicht von 2958 Euro Bruttoverdienst monatlich auf 1900 Euro zu senken.

Offenbar sei "Flickschusterei" am Werk gewesen, als Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Entwurf des Mindestlohngesetzes und die Verordnungen hierzu im Eiltempo durchgesetzt habe, betont Dewes. Anders sei es nicht zu erklären, wenn Teile des Gesetzes anschließend wieder in Frage gestellt würden. Das Anliegen eines garantierten Mindestlohns sei ein Kernstück des Koalitionsvertrags, das nicht nachträglich ausgehöhlt werden dürfe.

Zugleich warnte Dewes vor einer Demotivation der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die dann eintrete, wenn suggeriert werde, dass der Zoll einen "Bürokratie-Wahnsinn" umsetze. Ein unnötiger bürokratischer Aufwand entstehe erst, wenn die jetzt geforderten Ausnahmen zugelassen würden. Das Mindestlohngesetz bilde einen transparenten und rechtlich exakten Rahmen für eine effiziente Kontrolle und Überwachung des Mindestlohns.

Wörtlich erklärte Dewes: "Das Mindestlohngesetz ist mit der heißen Nadel gestrickt worden. Das haben wir im Vorfeld immer wieder beanstandet. Es kann aber nicht hingenommen werden, wenn sich Wirtschaftslobbyisten wenige Wochen später mit ihren Interessen durchsetzen. Klar ist: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kann ihrem gesetzlichen Auftrag nur mit Erfolg nachkommen, wenn die rechtlichen Grundlagen nicht ständig verwässert werden. Jede Ausnahme schafft Wildwuchs. Und Wildwuchs verursacht Bürokratie!"

Quelle: BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (ots)

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