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Hessen: Verkleinerter Landtag könnte 40 Millionen Euro einsparen

Archivmeldung vom 25.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Nicht nur im Bundestag, sondern auch in den Landesparlamenten gilt: Weniger ist manchmal mehr. Das derzeitige Landtagsgesetz in Hessen lässt eine zahlenmäßig beachtliche Möglichkeit von Überhangmandaten und damit entsprechenden Ausgleichsmandaten zu.

Bei der Landtagswahl 2018 führte dies zu 27 Überhang- und Ausgleichsmandaten. Theoretisch sind bis zu 70 Überhang- und Ausgleichsmandate denkbar. Der Landtag würde dann auf 180 Abgeordnete anwachsen.

Der hessische AfD-Landtagsabgeordnete Klaus Gabel, der auch Mitglieder Wahlkreiskommission ist, teilt dazu mit: „Ein solches Szenario darf nicht eintreten. Schon 137 Mandate finden kein Verständnis in der Bevölkerung. Sie belasten den Steuerzahler ohne Not, weil der Landtag auch mit 110 Abgeordneten vollumfänglich arbeitsfähig ist.“

Daher sieht der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion vor, die Anzahl der Mandatsträger streng auf 110 zu beschränken. Ziel sei es, durch eine Begrenzung der Anzahl der Direktmandate im Falle einer Überhangsituation die Überhang- und Ausgleichsmandate vollständig zu beseitigen, so Gagel.

Dies wird mit einem vergleichsweise kleinen Eingriff in die Regel des bisherigen § 9 Landtagswahlgesetz bewerkstelligt. Mit der Einführung des Prinzips der Begrenzung der Direktmandate wird der Gewinn eines Direktmandates im Falle einer Überhangsituation eingeschränkt: Tritt die Situation ein, wird eine Rangliste von Wahlkreisgewinnern der Überhangpartei gebildet. Die Wahlkreisgewinner mit den schwächsten Ergebnissen erhalten dann kein Direktmandat, wenn der resultierende Sitzanspruch aus dem Zweitstimmenergebnis nicht alle Direktmandate der Erstimmenergebnisse abdeckt.

Die Überhangpartei wird damit in ihren Direktmandaten auf das Ergebnis der Zweitstimmen beschnitten. Dies hat zur Folge, dass keine Überhang- und damit folglich auch keine Ausgleichmandate zugeteilt werden. Gagel dazu: „Der Landtag hat damit immer 110 Mitglieder. Dies entspricht einer Kostenersparnis von geschätzt etwa 40 Millionen Euro pro Wahlperiode bezogen auf die heutige Situation des XXL-Landtages mit 137 Abgeordneten.“

Quelle: AfD Deutschland

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