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Weiß: Nur mit ausreichend Fachkräften kann der Wirtschaftsstandort Deutschland florieren

Archivmeldung vom 28.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter Weiß (2019)
Peter Weiß (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Peter Weiß: Vereinbarte Debatte - Vorgeburtliche genetische Bluttests [Bundestag 11.04.2019]" /Eigenes Werk

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß: "Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, das die Einwanderung von qualifizierten Arbeitsuchenden aus Staaten jenseits der Europäischen Union erleichtert, wird ein zentraler Baustein der Fachkräftestrategie der Bundesregierung umgesetzt."

Weiß weiter: "Wir sprechen hier von der dritten Säule unserer Strategie. Zunächst haben wir arbeitsmarktpolitische Reformen eingeleitet, damit einheimische Bewerber sich leichter für offene Stellen in Unternehmen qualifizieren und bewerben können. Das alleine wird jedoch nicht reichen - schon aus demografischen Gründen. Künftig werden uns auch weniger qualifizierte Arbeitsuchende aus der Europäischen Union zur Verfügung stehen. Deshalb brauchen wir Fachkräfte aus Drittstaaten. Nur wenn wir genügend Fachkräfte haben, kann der Wirtschaftsstandort Deutschland florieren.

Wir müssen jetzt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die Fachkräfteeinwanderung gezielt gesteuert und praxistauglich erfolgen kann. Alle Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt werden und ineinandergreifen. Ein wichtiges Instrument dafür werden die Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit sein. Die Bundesagentur für Arbeit führt bereits Gespräche mit potenziellen Vertragspartnern. Das ist gut und wird dem Gesetz zum Erfolg verhelfen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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