Ex-Richter des Bundesverfassungsgerichts warnt vor Tücken eines Verbotsverfahrens gegen die NPD
Archivmeldung vom 06.01.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBerlin - Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio mahnt in der Debatte um ein NPD-Verbot zur Vorsicht. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit V-Leuten in der rechtsextremen Partei sei "ein prozessuales Risiko", sagte di Fabio im Interview mit dem "Tagesspiegel".
Der Jurist war Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der im März 2003 das Verbotsverfahren gegen die NPD wegen der unklaren Rolle von V-Leuten in Führungsgremien der Partei eingestellt hatte. Di Fabio gehörte damals allerdings zu den Richtern, die das Verfahren fortsetzen wollten.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)