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AfD: Staatliche Zwänge bedrohen den Rechtsstaat

Archivmeldung vom 21.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

"Es ist gut, dass sich die Menschen und auch die Unternehmen gegen die Zumutungen einer modernen Erziehungsdiktatur verteidigen." Mit diesen Worten begrüßt Alexander Gauland, stellvertretender Sprecher der Alternative für Deutschland, die Klage des Autovermieters Sixt AG gegen die im Januar 2013 eingeführte Rundfunkabgabe. Notfalls werde man bis zur höchsten Instanz gegen den "Gebührenwahnsinn" klagen, so der Vorstandsvorsitzende Erich Sixt. Die Drogeriekette Rossmann hatte bereits Anfang dieses Jahres mit einer sogenannten Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Neuregelung geklagt. Zahlreiche Unternehmen sind durch die Gebührenreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit deutlich höheren Beiträgen konfrontiert.

"Früher galt einmal der Grundsatz, dass jeder Mensch frei sei, ein Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Inzwischen aber haben Staat und Rundfunkanstalten das Modell der Zwangsbeglückung eingeführt", so der stellvertretende AfD-Sprecher weiter. Noch bestehe in Deutschland nur die Schulpflicht, keine Kita-Pflicht und erst recht keine Rundfunk- und Fernsehpflicht. Und dennoch würden die Bürger genötigt, eine Abgabe für etwas zu leisten, was sie unter Umständen gar nicht nachfragen.

An der Rundfunkabgabe werde dies besonders deutlich, weshalb sich gegen diese mehr Menschen engagieren. Tatsächlich aber greife der Staat ohne Nutzen in zahllose Lebensbereiche ein und belaste so die Menschen, besonders die älteren. "Die Neigung der Bürokratie sich in das Leben der Bürger zu drängen und sie mit Abgaben und ähnlichem zwangszubeglücken, bedroht den freiheitlichen Rechtsstaat in seinem Kern", so Gauland abschließend.

Quelle: Alternative für Deutschland (ots)

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