AfD-Landrat Sesselmann besteht erfolgreich "Verfassungstreueprüfung"
Archivmeldung vom 11.07.2023
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićGrund der Prüfung war eine Regel im Thüringer Kommunalwahlgesetz. Der AfD-Politiker und neue Landrat von Sonneberg musste nach seinem Wahlsieg einen "Demokratie-Check" über sich ergehen lassen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".
Weiter berichtet RT DE: "Thüringens Innenminister Georg Maier initiierte Ende Juni die Überprüfung des frisch gewählten AfD-Landrates Robert Sesselmann auf Verfassungstreue. Eine wiederentdeckte Regel im Thüringer Kommunalwahlgesetz gab dem SPD-Politiker damit die Chance, die finale Wählerentscheidung potenziell zu hinterfragen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt teilte Sesselmann nun mit, dass die Untersuchung keinerlei Bedenken zu seiner Person und kommenden Tätigkeiten ergab.
Die Thüringer AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Landesverwaltungsamt ließ nach der Wahl prüfen, ob Robert Sesselmann als bestätigter Landrat für seinen Posten geeignet ist. In der Mitteilung an den AfD-Politiker heißt es nun offiziell:
"…, dass derzeit keine konkreten Umstände gesehen werden, die von hinreichendem Gewicht und objektiv geeignet sind, eine ernsthafte Besorgnis an dessen künftiger Erfüllung der Verfassungstreuepflicht auszulösen."
Das Thüringer Kommunalwahlgesetz kann bei entsprechendem Bedarf festlegen, dass nicht zum Landrat gewählt werden darf, "wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt".
Die Thüringer Politik diskutiert nach dem Ereignis darüber, wie man zukünftig für die kommenden Landrats- und Bürgermeisterwahlen mit den sogenannten Demokratie-Checks umgehen sollte. Klärungsbedarf ergibt sich durch die schlichte Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, dass die Wahlausschüsse die Kandidaten schon im Vorfeld genauer im Sinne des Kommunalwahlgesetzes durchleuchten. Eine glaubwürdige Regelung sollte zeitnah gefunden werden, da schon am 10. September in der nordthüringischen Kreisstadt Nordhausen eine neue Bürgermeisterin oder ein neuer Bürgermeister gewählt werden wird. Auch hier stellt die AfD einen Kandidaten."
Quelle: RT DE