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Reform des Jagdgesetzes sieht keinen Leistungsnachweis beim Schießen vor

Archivmeldung vom 16.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Intensivtäteraggressor, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Intensivtäteraggressor, on Flickr CC BY-SA 2.0

Wer an einer Treibjagd teilnehmen will, muss künftig nachweisen, dass er das Schießen vorher auf einem Übungsstand geprobt hat. Dabei ist jedoch unerheblich, wie gut der Jäger das Ziel getroffen hat oder ob er sogar nur daneben schoss. So sieht es eine Reform des Jagdgesetzes vor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium plant.

Nach Informationen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" will Ressortchef Christian Schmidt (CSU) mit der Novelle erstmals bundeseinheitliche Standards für Schießnachweise bei sogenannten Gesellschaftsjagden einführen. Bisher gelten in jedem Bundesland andere Regelungen. Die künftigen Nachweise dürfen dem Gesetzentwurf zufolge nicht älter als ein Jahr sein. Sie sollen dafür sorgen, dass die Schießleistung der Jäger verbessert wird, damit die Sicherheit bei Jagden mit vielen Teilnehmern steigt und Leiden bei nur angeschossenem Wild vermieden wird. Ein Nachweis, wie gut der Jäger schießen kann, ist aber auch künftig nicht erforderlich. Harald Ebner, Obmann der Grünen im Agrarausschuss des Bundestages, sieht daher im Entwurf erhebliche Mängel. Der reine Schießnachweis sage "rein gar nichts über die Treffsicherheit aus", kritisiert Ebner und fordert einen jährlichen Übungsnachweis samt Mindesttrefferquote für jede Form der Jagd. Nur so könne Tierleid verringert werden.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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