Ingrid Hönlinger: "Leutheusser-Schnarrenberger schadet der Demokratie"
Archivmeldung vom 11.12.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach der Entscheidung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht zur mündlichen Verhandlung zur Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung am kommenden Dienstag nach Karlsruhe zu reisen, werfen die Grünen der Ministerin Unglaubwürdigkeit vor.
Die demokratiepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Ingrid Hönlinger, sagte dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe): "Es besteht rechtlich überhaupt kein Unterschied, ob die Ministerin dort auftritt oder nicht. Das Verhalten von Frau Leutheusser-Schnarrenberger als Ministerin in diesem Verfahren manifestiert den Fehlstart der FDP in Sachen Bürgerrechte. Sie tritt ja weiterhin gleichzeitig als Klägerin und Beklagte auf, das ist unglaubwürdig und schadet der Demokratie. Die Bürger wissen nicht, was die FDP eigentlich will - die Abschaffung oder die Beibehaltung der Vorratsdatenspeicherung. Damit verschleiert die FDP ihre eigenen Positionen."
Sprecher der Bundesjustizministerin: "Aus Respekt vor dem Gericht wird sie nicht zur mündlichen Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung erscheinen"
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wird am kommenden Dienstag nicht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erscheinen, wo das Gericht über die Vorratsdatenspeicherung verhandelt. Anders Mertzlufft, Sprecher von Leutheusser-Schnarrenberger, sagte dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe): "Aus Respekt vor dem Gericht und in Verantwortung vor dem Amt der Bundesjustizministerin wird sie nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen." Mertzlufft betonte, es habe "aber nie zur Debatte gestanden, dass die Ministerin sich als Beschwerdeführerin zurückzieht". Selbstverständlich halte sie an der Klage fest und werde weiterhin Beschwerdeführerin sein. Es sei für Leutheusser-Schnarrenberger eine Frage der Etikette, deshalb bleibe sie fern. Diese Entscheidung gelte sehr wahrscheinlich auch für eine spätere Urteilsverkündung.
Leutheusser-Schnarrenberger hat mit weiteren Beschwerdeführern Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Gesetz eingelegt, insgesamt muss Karlsruhe über 34 939 Beschwerden urteilen.
Quelle: Der Tagesspiegel