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Justizministerin: Unternehmen notfalls verstaatlichen

Archivmeldung vom 25.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat sich vor dem Hintergrund der Coronakrise dafür ausgesprochen, Unternehmen notfalls komplett zu verstaatlichen. "Wir müssen in der Krise unbedingt die Wirtschaftsstruktur unseres Landes schützen und einen Ausverkauf oder eine Zerschlagung von wichtigen Unternehmen verhindern", sagte Lambrecht dem "Handelsblatt".

Der Staat stehe bereit, sich hierzu an Unternehmen auch teilweise oder ganz zu beteiligen, wenn dies erforderlich werden sollte. Die Ministerin verteidigte in diesem Zusammenhang das Eiltempo, in dem die Politik nun Corona-Notmaßnahmen auf den Weg bringt. "Die gegenwärtige Lage erfordert ein schnelles und entschlossenes Handeln", sagte die SPD-Politikerin.

"Für mich steht momentan die Frage im Mittelpunkt, wie wir in der aktuellen Situation ganz praktisch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Leben der Menschen abmildern und dauerhafte Schäden verhindern können." Mit umfangreichen Hilfen solle zudem "unter allen Umständen" vermieden werden, "dass ansonsten gesunde Unternehmen wegen der Coronakrise in die Knie gehen und Insolvenz anmelden müssen".

Damit Unternehmen der Gang zum Insolvenzgericht für den Fall erspart bleibe, dass die staatlichen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, werde die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. "Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für die aktuelle Krisensituation zu kurz bemessen", sagte Lambrecht. "Deshalb wollen wir die Insolvenzantragspflicht für die betroffenen Unternehmen rückwirkend von Anfang März bis Ende September aussetzen." Damit würden die betroffenen Unternehmen Zeit gewinnen, um Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen zu schließen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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