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BKA soll Kompetenzen bei Geldwäschebekämpfung verlieren

Archivmeldung vom 15.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
BKA-Dienstmarke (Dienstnummer unkenntlich gemacht)
BKA-Dienstmarke (Dienstnummer unkenntlich gemacht)

Foto: Wo st 01
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeskriminalamt soll Kompetenzen im Bereich der Geldwäschebekämpfung verlieren. Geldwäscheanzeigen sollen laut eines Kabinettsbeschlusses künftig beim Zoll bearbeitet werden, berichtet der RBB. Scharfe Kritik daran übt der Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK). "Hier entsteht eine Sicherheitslücke in der Terrorbekämpfung", sagte BdK-Vize Sebastian Fiedler dem RBB. Geldwäsche spiele nicht nur für die Organisierte Kriminalität eine Rolle, sondern auch für die Terrorfinanzierung.

Deren Bekämpfung sei Kernaufgabe des BKA. Die Behörde verfüge über internationale Kontakte. Im Inland sei bislang der polizeiliche Staatsschutz des BKA und der Landeskriminalämter damit befasst. "Auf diese Kompetenzen droht man jetzt zu verzichten", so Fiedler. Am kommenden Donnerstag wird erstmals der Bundesrat über das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung beraten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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