DGB-Chef Hoffmann lobt Nachbesserungswünsche der SPD
Archivmeldung vom 22.01.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, hat die Nachforderungen der SPD mit Blick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen mit der Union gelobt. Beim Sondierungspapier dürfe es nicht bleiben, sagte er der "Süddeutschen Zeitung". Von einem Koalitionsvertrag erwarte er Nachbesserungen und "ein solides und präzises Finanztableau". An der schwarzen Null festzuhalten sei "weder politisch noch ökonomisch zielführend".
Konkret äußerte er sich auch zum Thema der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen, die die SPD gerne abschaffen will - obwohl das im Sondierungspapier nicht vorgesehen ist. Die Befristung von Verträgen sei gerade für junge Menschen "ein Riesenproblem", sagte Hoffmann. 2017 seien 45 Prozent aller Neueinstellungen befristet gewesen. "Das sind 1,6 Millionen Menschen, die sich vom ersten Tag an fragen, wann es wie weitergeht, die Lebensentscheidungen deswegen verschieben oder in Frage stellen, wie die Familiengründung, aber auch größere Anschaffungen."
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Ramsauer dagegen sagte der "Süddeutschen Zeitung": "Nachverhandlungen kann es natürlich nicht geben." Im Sozialversicherungs-, Arbeits- oder Steuerrecht dürfe es keinerlei Erschwernisse geben. Die Koalitionsverhandlungen müssten sich "exakt in den Leitplanken des Sondierungsergebnisses" bewegen, so der CSU-Politiker, der zuletzt Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Bundestag war. "Das SPD-Parteitagsergebnis und ein waidwunder Verhandlungspartner sind dafür natürlich eine wackelige Grundlage", fügte er hinzu. Eine Ausnahme mit Blick auf die Unverrückbarkeit der Sondierungsergebnisse aber machte auch Ramsauer: Beim Abbau des Solidaritätszuschlags müsse "noch ausdifferenziert werden", auch weil dieser für Personengesellschaften eine Unternehmensbesteuerung sei.
Quelle: dts Nachrichtenagentur