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ödp fordert: Schäuble muss zurücktreten

Archivmeldung vom 30.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

„Bundesinnenminister Schäuble muss zurücktreten.“ Das fordert Ulrich Brehme, innenpolitischer Experte der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp). Anlass der Forderung ist der aktuelle Entwurf des Bundesinnenministers zum neuen BKA (Bundeskriminalamt)-Gesetz.

„Schäuble hat die Grenzen des in einem demokratischen Rechtsstaat Vertretbaren deutlich überschritten. Immer wieder verletzt die Bundesregierung mit ihren ungeeigneten Gesetzentwürfen das Grundgesetz. Verschleiert werden die Angriffe auf die Freiheitsrechte der Bürger mit ideologischen Argumenten im Namen der Sicherheit, die der Staat aber gar nicht bieten kann,“ führt Brehme aus. Bundesinnenminister Schäuble strebe somit einen weiteren Schritt in Richtung eines Überwachungsstaates an.

Mit dem geplanten BKA-Gesetz würde das BKA zu einer Mischung aus Geheimdienst und Bundespolizei, erläutert Brehme. „Richtig ist, dass die zersplitterten Kompetenzen in Sachen Terrorabwehr in einer Bundesbehörde gebündelt werden sollten und einer einheitlichen Gesetzgebung zu unterwerfen sind. Aber Innenminister Schäuble will eine ganz andere Sicherheitspolitik. Er will weg vom liberalen Rechtsstaat. Er will die Trennung zwischen nachrichtendienstlicher Überwachung und polizeilicher Ermittlung für die Sammlung gerichtsverwertbarer Beweise aufheben.“
Der ödp-Politiker Brehme bemängelt, dass es keine parlamentarische Kontrolle des BKA geben solle, wie sie bei Geheimdiensten üblich ist. Wie eine regelmäßige Überprüfung stattfinden soll, ob das Gesetz richtig angewendet werde, sei nicht erkennbar, so Brehme. Er befürchtet, dass die Information der Betroffenen im Nachhinein sicherlich, wie auch sonst üblich, in der Praxis dann entfallen werde. Öffentliche Dokumentationspflichten fehlten auch in diesem Gesetz. „Damit sind Verdächtigungen gegen jeden Bürger zum Zwecke der Kriminalisierung durch das BKA möglich. Das BKA-Gesetz beseitigt Bürgerrechte und ermöglicht staatliche Willkür. Die geschichtlichen Erfahrungen zeigen, dass sich damit ein staatlicher Terror gegen Oppositionelle erzeugen lässt,“ sagt Brehme.

Weiterer Kritikpunkt der ödp am geplanten Gesetz ist, dass nicht nur die heftig umstrittene Onlinedurchsuchung, sondern auch die unbeschränkte Verdächtigung und präventive Überwachung aller Personen, die mit dem Terrorismusverdächtigen in Kontakt kamen, zur Gefahrenabwehr eingeführt werden sollen. Mit heimlich angebrachten Mikrofonen, Kameras, Trojanern, Telefonüberwachung und Spitzeln könne dann jeder von der Polizei überwacht werden, der beruflich oder privat in die Nähe eines Verdächtigen kommt. Von allen diesen Bürgern dürften dann Verbindungsdaten und Bewegungsdaten gesammelt und gespeichert werden.
„Alle diese Daten dürfen auch an jede öffentliche Stelle sowie alle Geheimdienste (auch im Ausland) zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weitergegeben werden. Wer gibt dem Staat das Recht, derart massiv die Würde von Menschen zu verletzen? So werden Terroristen erst recht motiviert,“ fasst Brehme zusammen.

Außerdem bemängelt der ödp-Politiker, dass das BKA-Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage für eine “Präventiv-Haft” - und zwar ohne jegliche Einschränkung - enthalte. „Das heißt, das BKA kann einen “Verdächtigen” - ohne Zeitbestimmung - “in Gewahrsam nehmen”. Also ohne richterlichen Haftbefehl, um ihn z.B. von der Begehung einer Straftat abzuhalten. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird ebenfalls außer Kraft gesetzt,“ erläutert Brehme.

Betroffen vom neuen Gesetz seien zudem Berufsgeheimnisträger wie Anwaltskanzleien, Verlage, Arztpraxen, Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger. Dabei habe der Bundestag erst Ende letzten Jahres beschlossen, dass sie nicht im Rahmen eines Strafverfahrens abgehört werden dürfen. Die Große Koalition habe diese Berufe in der Strafprozessordnung besonders geschützt, aber nicht freiwillig, sondern weil das Bundesverfassungsgericht das verlangt hätte.

Quelle: ödp

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