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Arbeitsministerium will Gehaltsabrechnungen vereinfachen

Archivmeldung vom 23.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Mehr Jobcenter Mitarbeiter = Höhere Gängelungsquote von zumeist unvermittelbaren Menschen => Mehr Sanktionen = Statistisch weniger Langzeitarbeitslose (Symbolbild) (Bürokratie)
Mehr Jobcenter Mitarbeiter = Höhere Gängelungsquote von zumeist unvermittelbaren Menschen => Mehr Sanktionen = Statistisch weniger Langzeitarbeitslose (Symbolbild) (Bürokratie)

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Unternehmen und Verwaltung um Kosten in Höhe von 238 Millionen Euro im Jahr entlasten, indem Gehaltsabrechnungen vereinfacht und digitalisiert werden. Die Maßnahme ist Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes, berichtet der "Spiegel".

200 Millionen Euro soll demnach die Wirtschaft sparen, den Rest die Verwaltungen. Um das zu erreichen, soll bis 2028 eine Datenbank bei der Steuerberaterkammer aufgebaut werden, in der die Arbeitgeber ihre Vollmachten für alle Sozialversicherungen hinterlegen können. Bislang läuft dieser Vorgang komplett analog. Arbeitgeber müssen ihren Steuerberatern bei den Sozialversicherungsträgern, etwa den Krankenkassen, etliche Vollmachten in Papierform ausstellen. 

Wird der Steuerberater gewechselt, müssen die Vollmachten erneut auf dem Postweg eingereicht werden. Künftig sollen Arbeitgeber eine Generalvollmacht für die Steuerberater hinterlegen können, die digital abrufbar sein wird. Für den Bereich der Finanzen gibt es bereits eine Datenbank: Rund 1,9 Millionen der rund 3,2 Millionen Arbeitgeber in Deutschland lassen Gehaltsabrechnungen für ihre Mitarbeiter durch Steuerberater erledigen. Das Abrufverfahren soll zunächst freiwillig, ab 2030 verbindlich für alle Beteiligten sein. Die Ressortabstimmung für das Vorhaben ist bereits abgeschlossen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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