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Bundesregierung plant Regelung zur Kontrolle von Fahrverboten

Archivmeldung vom 08.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatliche Enteignung von PKWs mit Verbrennungsmotor ab 2032? (Symbolbild)
Staatliche Enteignung von PKWs mit Verbrennungsmotor ab 2032? (Symbolbild)

Von Fotografie: Frank C. Müller, Baden-Baden - Eigenes Werk, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3242623

Die Bundesregierung plant eine gesetzliche Regelung für die Kontrolle von Diesel-Fahrverboten. Das geht aus der Antwort des zuständigen Verkehrsministeriums auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Verkehrspolitikers Stephan Kühn hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet. Durch eine Abfrage unter dem Fahrzeugkennzeichen im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (ZEVIS) "wird auch fahrzeugindividuell die Einhaltung etwaiger Verkehrsbeschränkungen überprüft werden können", heißt es in dem Dokument, über das die Zeitung berichtet.

"Hierfür wird die Bundesregierung die datenschutzrechtlich erforderlichen Rechtsgrundlagen schaffen", berichtet die Zeitung weiter. Eine besondere Kennzeichnung von Fahrzeugen, die von Diesel-Fahrverboten nicht betroffen sind, lehnt die Bundesregierung ab. Eine Regelung für eine einheitliche Kennzeichnung wie die Blaue Plakette halte man angesichts der geplanten Zugriffsmöglichkeit auf ZEVIS für "nicht erforderlich", heißt es in der Regierungsantwort. Unter anderem der Deutsche Städtetag fordert eine Blaue Plakette, um Fahrverbote wirksam kontrollieren zu können. Solche Beschränkungen gibt es in Hamburg schon.

In anderen Städten sollen sie 2019 kommen, weil die EU-Grenzwerte für die Luftverschmutzung überschritten werden. Der Grünen-Verkehrspolitiker Kühn kritisiert, dass das Ministerium nicht mit Gewissheit sagen könne, ob mit dem Dieselkonzept der Bundesregierung in absehbarer Zeit eine Verringerung der Stickstoffbelastung in besonders belasteten Städten erreicht werden kann. Eine Einhaltung der Grenzwerte wird laut der Ministeriums-Antwort für das Jahr 2020 nur bei Städten mit einer derzeitigen NO2-Belastung bis 50 Mikrogramm für möglich gehalten. "Verkehrsminister Scheuer muss eingestehen, dass die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung, einschließlich des Dieselkonzepts vom Oktober, in den hochbelasteten Städten absehbar nicht zur Einhaltung der Grenzwerte führen wer den", sagte Kühn dem "Handelsblatt". "Deshalb werden weitere Gerichte Fahrverbote verhängen, solange nicht endlich Hardware-Nachrüstungen gegenüber den Herstellern durchgesetzt werden", so Kühn weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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