Verfassungsrechtler für rechtliches Vorgehen gegen Pegida-Mitglieder
Archivmeldung vom 14.10.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bielefelder Verfassungsrechtler Christoph Gusy sieht durch das Auftreten radikaler Pegida-Anhänger die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten. Symbolisch einen Galgen für Politiker mitzuführen, könne rechtlich als Bedrohung oder Landfriedensbruch geahndet werden, sagte er der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen.
Die Polizei hätte den Galgen deshalb auch nicht dulden müssen. Ein Verbot der gesamten Pegida-Bewegung hält Gusy, Professor an der Universität Bielefeld, dagegen nicht für geboten. Er könne nicht erkennen, dass die Radikalisierung bereits so weit fortgeschritten sei. Sorge hat der Verfassungsrechtler um die demokratische Grundhaltung im Osten Deutschlands: In Teilen von Sachsen, Thüringen und Brandenburg sei die Demokratie nicht mehr "fest in der Mitte der Gesellschaft verankert".
Fahimi: Treiben der Pegida-"Horde" genauestens untersuchen
SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi hat nach den "schockierenden Bildern" von einer Pegida-Demonstration in Dresden den sächsischen Verfassungsschutz aufgefordert, die Verantwortlichen "dieses menschenverachtenden Protests" ausfindig zu machen: "Das Treiben dieser Horde muss genauestens untersucht werden", sagte Fahimi der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Pegida zeige ihr wahres Gesicht, so die SPD-Politikerin. Am Montagabend hatte einer der Anhänger eine Galgen-Attrappe herumgetragen, an dem Pappschilder mit der Aufschrift "Reserviert, Angela `Mutti` Merkel" und "Reserviert, Siegmar `das Pack` Gabriel" baumelten. Der Vorname des Wirtschaftsministers, Sigmar, war falsch geschrieben. Gegen "diese Hetzer" müsse mit allen Mitteln des Rechtsstaates vorgegangen werden, forderte Fahimi. Die Sozialdemokratin warnte davor, "diese Bewegung zu verharmlosen".
Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots) / dts Nachrichtenagentur