Bericht: Bund und Länder werden nach Flut 20 Jahre zahlen müssen
Archivmeldung vom 09.08.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie finanziellen Kosten für den Wiederaufbau der Flutkatastrophen-Gebiete sollen jeweils zur Hälfte zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Das geht aus einem ersten Beschlussentwurf für die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag hervor, über den das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet.
Die Bundesregierung habe den Ländern zugesichert, "sich nach Abschätzung des Gesamtschadens auch am erforderlichen Wiederaufbau ebenfalls zur Hälfte finanziell zu beteiligen", heißt es in dem Papier, das nach Informationen aus Verhandlerkreisen vom Kanzleramt an die Länder verschickt wurde. Der Knackpunkt, die exakten Summen für den Wiederaufbau, fehlen in dem Papier, welches die Beratungen der Regierungschefs der Länder mit dem Kanzleramt vorbereiten soll.
Es wird von einem Bedarf ausgegangen, der im zweistelligen Milliardenbereich liegt. Ähnlich hatten sich zuvor bereits die Regierungschefs der betroffenen Länder NRW und Rheinland-Pfalz, Armin Laschet (CDU) und Malu Dreyer (SPD) geäußert. Laschet sagte am Montag im NRW-Landtag, dass der geplante Hilfsfonds für die Flutopfer ein Volumen von 20 bis 30 Milliarden Euro umfassen müsse, Dreyer hatte zuvor in der "Welt" von einem "zweistelligen Milliardenbetrag" gesprochen. Geplant ist laut Beschlussentwurf, dass es zwei Jahrzehnte dauern wird, bis die Kosten für die Wiederaufbauhilfe abgetragen sind.
"Die Beteiligung der Ländergesamtheit erfolgt über eine Anpassung der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 20 Jahre", heißt es in dem Beschlussentwurf. Die finanzielle Hilfe für die betroffenen Regionen soll schnell und unbürokratisch fließen. Zeitraubende vorherige Bewilligungen von Maßnahmen sollen "angesichts der Dringlichkeit der Schadensbeseitigung" unterbleiben. Der Bund will zudem die bundesweiten Warnsysteme verbessern. 88 Millionen Euro sollen bis 2023 in ein "Sirenenförderprogramm" fließen. Zudem soll ein sogenanntes "Cell Broadcasting System" eingeführt werden, welches im Katastrophenfall den Bürgern Warnungen auf ihre Mobiltelefone sendet. Dazu müssen allerdings die Mobilfunkmasten in Deutschland angepasst werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur