Patientenschützer Brysch: Gesellschaft darf Suizidwünsche nicht stillschweigend hinnehmen oder sie gar befördern
Archivmeldung vom 02.07.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Chef der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat vor einer schrecklichen Sogwirkung als Ergebnis der Gesetzesdebatte über Sterbebegleitung gewarnt. Gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung sagte Brysch: "Seit über 140 Jahren gibt es im Strafrecht kein Verbot für die Beihilfe zum Suizid. Ich sehe im Bundestag auch jetzt keine Mehrheit dafür."
Der Suizid sei und bleibe eine höchst persönliche Entscheidung. "Aber Aufgabe unserer Gesellschaft darf es nicht sein, Suizidwünsche stillschweigend hinzunehmen oder sogar zu befördern." Doch genau das schleiche sich seit einigen Jahren ein, sagte Brysch unter Hinweis auf die Angebote sogenannter Sterbehelfer. Der Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit verschiedenen Gruppenanträgen zur Suizidbegleitung. Die Selbsttötung sei eben nicht die höchste Stufe der Selbstbestimmung. "Vielmehr entsteht ein Sog, der Alte, Schwerstkranke und Depressive mit sich reißt", warnte der Patientenschützer. "Ich erfahre täglich von Menschen, die anderen nicht zur Last fallen wollen. Deshalb muss Suizidbeihilfe, die organisiert angeboten wird, ein Riegel vorgeschoben werden." Für Sterben und Leiden gebe es keine allgemeingültigen Kriterien. Daran kranke auch der Gesetzentwurf der Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Zunächst klinge es sympathisch, wenn der Arzt auch zum Spezialisten für die Begleitung bei der Selbsttötung werde. "Doch die scheinbar klaren Kriterien erweisen sich als butterweich." Würde der Hintze/Lauterbach-Entwurf zum Gesetz, "stünden wir nicht vor dem Ende der Debatte, sondern am Anfang einer neuen".
Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung (ots)