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Verfassungsgericht entscheidet in diesem Jahr über Bayerns Klage gegen Homo-Ehe

Archivmeldung vom 22.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird vermutlich gegen Ende dieses Jahres über die Klage Bayerns gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz entscheiden. Das erfuhr der Tagesspiegel (Freitag-Ausgabe) auf Anfrage in Karlsruhe.

Die Klage der Staatsregierung ist bereits die zweite gegen das Gesetz. Sie richtet sich im wesentlichen gegen die sogenannte Stiefkindadoption. Sie gibt einem homosexuellen Partner die Möglichkeit, leibliche Kinder des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin zu adoptieren. Eine erste bayerische Verfassungsklage gegen das seinerzeit umkämpfte rot-grüne Gesetz scheiterte 2002 in Karlsruhe. Die Klage richtete sich damals gegen das Gesetz insgesamt, durch das die Staatsregierung den Schutz des Grundgesetzes für Ehe und Familie in Gefahr sah.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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