Verfassungsgericht entscheidet in diesem Jahr über Bayerns Klage gegen Homo-Ehe
Archivmeldung vom 22.03.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird vermutlich gegen Ende dieses Jahres über die Klage Bayerns gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz entscheiden. Das erfuhr der Tagesspiegel (Freitag-Ausgabe) auf Anfrage in Karlsruhe.
Die Klage der
Staatsregierung ist bereits die zweite gegen das Gesetz. Sie richtet
sich im wesentlichen gegen die sogenannte Stiefkindadoption. Sie gibt
einem homosexuellen Partner die Möglichkeit, leibliche Kinder des
Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin zu adoptieren. Eine erste
bayerische Verfassungsklage gegen das seinerzeit umkämpfte rot-grüne
Gesetz scheiterte 2002 in Karlsruhe. Die Klage richtete sich damals
gegen das Gesetz insgesamt, durch das die Staatsregierung den Schutz
des Grundgesetzes für Ehe und Familie in Gefahr sah.
Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel