Hartz IV: Kühlschrank und Monatskarte aus Regelsatz herausnehmen
Archivmeldung vom 16.02.2011
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Freigeschaltet durch Fabian PittichAnlässlich der erneuten Vermittlungsrunde zum Hartz IV-Regelsatz erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Der SoVD fordert, künftig langlebige Gebrauchsgüter mit hohem Anschaffungswert aus dem Regelsatz auszuschließen. Die Anschaffung eines Kühlschrankes oder einer Waschmaschine stellen für die Leistungsempfänger eine überproportionale Belastung dar."
Bauer weiter: "Viele Betroffene müssen bisher Darlehen in Anspruch nehmen, weil sie diese notwendigen Gegenstände nicht aus dem Regelsatz bezahlen können. Auch die Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr lassen sich in aller Regel nicht über den im Regelsatz vorgesehenen Betrag finanzieren. Es wäre eine große Hilfe für die Betroffenen, diese Posten unabhängig vom Regelsatz gesondert zu leisten."
Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland