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Expertenanhörung vor abschließender Abstimmung in Bereinigungssitzung

Archivmeldung vom 16.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Helge Braun (2019), Archivbild
Helge Braun (2019), Archivbild

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 wird die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses wie geplant stattfinden - allerdings in leicht geänderter Form.

Bevor die Sitzung formell geschlossen wird, soll es kommende Woche eine Expertenanhörung geben, sagte der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Helge Braun (CDU), dem Sender ntv. Davon erhofft sich der CDU-Politiker Erkenntnisse darüber, welche Sondervermögen von dem Urteil zur Stärkung der Schuldenbremse betroffen sind. Dabei geht es um die Frage, ob insgesamt die Schuldenbremse eingehalten wird. 

"Nach langen Diskussionen im Haushaltsausschuss gehen wir heute in die Bereinigungssitzung und nächste Woche wird es eine Expertenanhörung geben", so Braun. "Dann werden wir schlauer: Ist es so, wie Olaf Scholz es in der Regierungsbefragung gesagt hat, dass es lediglich um den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds geht? Oder ist es so, dass auch die Finanzierung weiterer Schuldentöpfe durch das Urteil berührt werden?" Dann wäre die Herausforderung wesentlich größer. "Der Haushaltsausschuss steht im Zwiespalt, möglichst bis zum Jahresende einen Haushalt aufzustellen und nichts zu beschließen, was die Folgen des Urteils noch nicht berücksichtigt." 

Immerhin habe das Bundesverfassungsgericht das Urteil gefällt, bevor die Haushaltsverhandlungen abgeschlossen seien. "Sonst wären alle Fragen auf den nächsten Haushalt verschoben worden. Wir haben beschlossen, die abschließende Abstimmung nicht wie üblich in der Bereinigungssitzung, sondern erst eine Woche später nach der Anhörung durchzuführen." Er hoffe, man habe bis dahin mehr Klarheit über die juristischen Folgen des Urteils, sagte Braun. "Vorläufige Haushaltsführung durch Zeitverzug wäre schlecht, ein nicht verfassungsgemäßer Bundeshaushalt wäre schlechter."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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