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Djir-Sarai will Asylsuchenden Auslandsüberweisungen verbieten

Archivmeldung vom 05.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wahlversprechen, Wahlkampfversprechen & Wahlreden (Symbolbild)
Wahlversprechen, Wahlkampfversprechen & Wahlreden (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai fordert in der Debatte über Sozialleistungen für Asylbewerber ein Verbot von Auslands- oder Rücküberweisungen für alle Asylbewerber.

"Um die Migrationslage wieder in den Griff zu bekommen, müssen wir der Realität ins Auge sehen und Pull-Faktoren begrenzen. Dazu gehört auch, dass wir die Möglichkeit für Asylbewerber, Geld in ihre Herkunftsländer zu überweisen, unterbinden", sagte Djir-Sarai den Zeitungen der "Mediengruppe Bayern". 

Er lobte eine entsprechende Prüfung des "financial blocking" durch den Bundesfinanzminister. "Diesen Tatendrang und Pragmatismus wünsche ich mir von allen staatlichen Akteuren, insbesondere den Bundesländern. Sie könnten bereits heute viele Maßnahmen umsetzen, die zu einer Entspannung der Lage beitragen würden - beispielsweise die Umstellung von Bargeldleistungen auf Bezahlkarten." CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderte unterdessen Leistungskürzungen bei abgelehnten Asylbewerbern, wie sie auch CDU-Chef Friedrich Merz ins Spiel gebracht hatte. "Die Sozialleistungen für Migranten haben eine erhebliche Magnetwirkung", sagte Dobrindt den Zeitungen. 

"Selbst bei abgelehnten Asylgesuchen werden die Leistungen voll weiter bezahlt. Es braucht eine konsequente Umsetzung des Sachleistungsprinzips und Leistungskürzungen bei abgelehnten Asylverfahren wie das auch in anderen europäischen Ländern der Fall ist", sagte Dobrindt. Abgelehnte Asylbewerber können häufig als "geduldet" vorübergehend in Deutschland bleiben. Grund hierfür kann beispielsweise eine Krankheit sein, die im Herkunftsland nicht behandelt werden kann, oder ein minderjähriges Familienmitglied, das im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist. Von Leistungen ausgeschlossen sind unter anderem abgelehnte Asylbewerber, die einen internationalen Schutzstatus in einem anderen EU-Staat haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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