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SPD will höhere Ärztehonorare für Privatpatienten verhindern

Archivmeldung vom 07.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die SPD will verhindern, dass Ärzte für die Behandlung von Privatpatienten mehr Geld bekommen. In einer Beschlussvorlage für die am Donnerstag beginnende Klausur der SPD-Bundestagsfraktion, die den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vorliegt, heißt es: "Wir setzen uns weiterhin für die Einführung der solidarisch finanzierten Bürgerversicherung ein und fordern den Bundesgesundheitsminister und die Bundesländer auf, die GOÄ-Novelle zu verhindern!"

Die GOÄ ist die amtliche Gebührenordnung für Ärzte, in der das Honorar für die Behandlung von Privatpatienten festgelegt ist. Ärzte und private Krankenversicherer verhandeln derzeit über eine Reform. Sollte es eine Einigung geben, könnte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Gebührenordnung in Kraft setzen. Die Bundesländer müssten dem aber vorher zustimmen.

Vizefraktionschef Karl Lauterbach sagte den Funke-Zeitungen, eine neue Gebührenordnung für Privatpatienten würde das "System der Zwei-Klassen-Medizin" zementieren: "Unser Ziel ist die einheitliche Bezahlung der Ärzte, egal ob sie privat oder gesetzlich versicherte Patienten behandeln." Komme die neue Gebührenordnung, so Lauterbach, dann verdienten Ärzte nicht nur mehr Geld an Privatpatienten. Auch die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen würden belastet, denn die staatliche Beihilfe, die den Beamten einen Teil ihrer Gesundheitsversorgung zahlt, würde teurer: "Gesetzlich Versicherte würden die höheren Ausgaben der Beihilfe über höhere Steuern mitfinanzieren müssen."

Eine weitere Forderung in der Beschlussvorlage für die Fraktionsklausur bezieht sich auf die Abschaffung der Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Dies würde Arbeitnehmer ent- und Arbeitgeber belasten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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