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Gauland: Ein gutes Urteil für Deutschland

Archivmeldung vom 13.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Alexander Gauland (2014)
Alexander Gauland (2014)

Foto: Christian Jung V
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der stellvertretende Sprecher der Alternative für Deutschland, Alexander Gauland: "Die Rücknahme des pauschalen Kopftuchverbotes durch das Bundesverfassungsgericht ist klug. Sie ist es jedoch nur, vor dem Hintergrund, dass in deutschen Schulen auch das Kruzifix unangefochten und gängige Praxis ist. Denn es ist vollkommen richtig, dass ein Kopftuch pauschal keine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in Deutschland darstellt."

Gauland weiter: "In Deutschland ist Religionsfreiheit gute Tradition. Das sollte sich auch uneingeschränkt im deutschen Recht widerspiegeln. Sowohl das Straßburger Urteil von 2011, das Kruzifixe in Schulen ausdrücklich gestattet, als auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Freitag sind in diesem Sinn zu begrüßen. Auch in den Schulen sollte religiöse Toleranz gelebt und von allen Seiten eingefordert werden."

Quelle: Alternative für Deutschland (AfD) (ots)

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