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Faeser bringt Gesetzesentwurf gegen extremistische Beamte ein

Archivmeldung vom 14.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Klitschko beim Sekttrinken mit den Bundesministern Nancy Faeser (zweite von rechts) und Hubertus Heil (links) und der deutschen Botschafterin in der Ukraine Anka Feldhusen auf dem Balkon der Residenz der deutschen Botschafterin in Kiew im Juli 2022.
Klitschko beim Sekttrinken mit den Bundesministern Nancy Faeser (zweite von rechts) und Hubertus Heil (links) und der deutschen Botschafterin in der Ukraine Anka Feldhusen auf dem Balkon der Residenz der deutschen Botschafterin in Kiew im Juli 2022.

Bild: Eigenes Werk /SB

Extremistische Beamte in der Bundesverwaltung sollen künftig schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden können. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der an diesem Mittwoch von der Bundesregierung gebilligt werden soll.

Bisher dauerten Disziplinarverfahren zur Beendigung eines Beamtenverhältnisses im Durchschnitt knapp vier Jahre, heißt es in dem Entwurf, über den das "Handelsblatt" berichtet. Dies sei insbesondere bei extremistischen Verfehlungen, die das Vertrauen der Bürger in die Integrität der Verwaltung "in besonderer Weise beeinträchtigen", schwer vermittelbar. Nicht hinzunehmen sei zudem, dass die betroffenen Beamten "während des gesamten Disziplinarverfahrens weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten".

Die nun angestrebte Änderung des Bundesdisziplinarrechts soll nun dafür sorgen, dass die Behörden "bei Verstößen gegen die beamtenrechtliche Verfassungstreuepflicht als besonders schwerem Dienstvergehen" selbst handeln können und sich nicht wie bisher per Disziplinarklage an das Verwaltungsgericht wenden müssen. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: Die Disziplinarbehörden sollen künftig "sämtliche Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts, durch Disziplinarverfügung aussprechen". Das Innenministerium orientiert sich damit nach eigenen Angaben an einer Regelung, die schon seit einigen Jahren in Baden-Württemberg gilt. In dem Bundesland werden sämtliche Disziplinarmaßnahmen durch einen Verwaltungsakt ("Disziplinarverfügung") angeordnet - ein Modell, bei dem es keine verfassungsrechtlichen Zweifel gebe, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit der Regelung bereits bestätigt habe, wie es in Faesers Gesetzentwurf heißt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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