Grüne drohen mit neuer Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Archivmeldung vom 23.04.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserMit einer deutlichen Warnung sind die Grünen Befürwortern eines deutschen Alleingangs bei der Vorratsdatenspeicherung entgegengetreten: "Abgeordnete der Bundestagsfraktion der Grünen werden erneut gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland klagen", sagte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz "Handelsblatt-Online". "Statt noch einmal verfassungsrechtlich derart dünnes Eis zu betreten, sollte sich die Bundesregierung in Brüssel vehement gegen die Neuauflage einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen und so den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen."
CDU-Vize Thomas Strobl hatte zuvor mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erklärt, er sehe dennoch Spielraum für den nationalen Gesetzgeber. Die Bekämpfung etwa von Kinderpornografie könne nur dann erfolgreich sein, wenn die Polizei das geeignete Ermittlungsinstrument erhalte. Die EuGH-Richter hatten die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit der europäischen Grundrechtecharta erklärt.
Von Notz warf Strobl vor, einem "Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik" anzuhängen, dessen Nutzen bis heute empirisch nicht belegt werden könne. An einer Diskussion über die notwendige "Effektivierung der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden in der digitalen Welt" hätten die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung kein wirkliches Interesse. "Wer immer wieder mit dem Kopf gegen dieselbe verfassungsrechtliche Wand rennt und bürgerrechtsschonende Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung wie das Quick-Freeze-Verfahren nicht einmal prüft, muss sich den Vorwurf einer höchst ideologischen Politik zulasten unserer Grundrechte gefallen lassen", sagte der Grünen-Politiker.
Quelle: dts Nachrichtenagentur