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Bosbach begrüßt Urteil zu Hooligan-Gruppen

Archivmeldung vom 22.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Bosbach (2014)
Wolfgang Bosbach (2014)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs begrüßt, wonach Hooligan-Gruppen bei Bedarf als kriminelle Vereinigungen eingestuft werden können.

"Das ist ein wichtiges Zeichen", sagte Bosbach der "Berliner Zeitung" (Freitagausgabe). "Denn es macht deutlich, dass es sich bei Hooligans nicht um Fußballfans handelt, sondern dass der organisatorische Zusammenschluss auf der Basis der Gewalt beruht und nicht auf der Basis von lebendiger Fan-Kultur zur Unterstützung eines Vereins. Gerade die aktive Fan-Szene legt immer großen Wert darauf, nicht mit Hooligans verwechselt zu werden."

Bosbach fügte hinzu: "Das erleichtert die Strafverfolgung nicht nur. Es ermöglicht sie auch in den Fällen, in denen eine ganz konkrete Straftat nicht nachgewiesen werden kann. Die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung kann dann immerhin als Organisationsdelikt verfolgt werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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