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NRW-Finanzminister Walter-Borjans verteidigt Länderfinanzausgleich

Archivmeldung vom 05.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Norbert Walter-Borjans Bild: Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, Foto: Ralph Sondermann
Dr. Norbert Walter-Borjans Bild: Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, Foto: Ralph Sondermann

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans verteidigt die umstrittene Regelung zum Länderfinanzausgleich. Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk nannte der SPD-Politiker das System "ein Gebot der Solidarität".

"Die Bundesrepublik ist stark geworden, weil sie ausgeglichene Wirtschaftsräume hat, weil sie nicht wie andere Staaten, Frankreich, Spanien, ein, zwei Wirtschaftszentren hat und der Rest darbt", so der Minister. Den Vorwurf, Nordrhein-Westfalen profitiere als Nehmerland mit 400 Millionen Euro lediglich von der Regelung, weist Walter-Borjans entschieden zurück. Gleichzeitig kritisiert der Minister die vom Land Bayern und Hessen eingereichte Klage als "Wahlkampfmanöver". Auch wenn er einen Korrekturbedarf einräumt, warnt der Politiker grundsätzlich davor, Verträge wie diesen inmitten der Laufzeit abzubrechen.

Bayern und Hessen klagen gegen Länderfinanzausgleich

Die Landesregierungen von Bayern und Hessen wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich klagen. Das beschlossen die beiden jeweils aus Union und FDP bestehenden Regierungen am Dienstag bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung in Wiesbaden. Das Ganze sei ein "Akt politischer Notwehr", der Länderfinanzausgleich sei in der gegenwärtigen Form "unsolidarisch, ungerecht und leistungsfeindlich", erklärte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU). Drei Geber-Länder unterstützten mittlerweile 13 Nehmer-Länder. Baden-Württemberg als dritter Geber-Land lehnt eine Klage derzeit ab. Bayern und Hessen fordern zudem eine Neuregelung für die Stadtstaaten und eine Sonderregelung für Berlin als Bundeshauptstadt. Bis Ende Februar soll der sogenannte Normenkontrollantrag fertig sein und an das Bundesverfassungsgericht übermittelt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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