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Bundestag beschließt Neustrukturierung des BKA-Gesetzes

Archivmeldung vom 27.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Makrodepecher / pixelio.de
Bild: Makrodepecher / pixelio.de

Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition eine Neustrukturierung des BKA-Gesetzes beschlossen. Die Neufassung des Gesetzes hat unter anderem eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme einschließlich der Abschaffung von Doppelstrukturen bei den Ländern zum Ziel.

Bund- und Länder-Polizeien sollen auf eine gemeinsame Datenbank zugreifen können. Auch die Fußfessel für sogenannte Gefährder wird mit dem Gesetz eingeführt: Damit können Personen zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet werden, wenn die Behörden eine Straftat, die in den Zuständigkeitsbereich des BKA fällt, erwarten - auch wenn noch keine begangen wurde.

"Die von Eigenentwicklungen, Sonderlösungen, Schnittstellen, unterschiedlichen Dateiformaten und Erhebungsregeln geprägte zersplitterte IT-Landschaft können wir uns nicht mehr leisten", so Bundesinnenminister Thomas de Maizière "Das neue Gesetz leitet eine Zeitenwende ein, die die tagtägliche Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten erheblich erleichtern wird und die Qualität der verfügbaren Informationen auf ein neues Niveau heben wird und so die innere Sicherheit stärkt."

Datenschützer und Oppositionspolitiker sehen die Neufassung des Gesetzes skeptisch: Sie lehnen die vorgesehenen längeren Speicherfristen für Daten ab und kritisieren eine Einschränkung der Kontrollmöglichkeiten der Datenschutzbeauftragten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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