Schäuble für klare grundgesetzliche Regelung bei Bundeswehreinsatz im Innern
Archivmeldung vom 30.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich in der PHOENIX-Sendung "Im Dialog" (Ausstrahlung heute 24 Uhr) über mögliche Einsätze der Bundeswehr im Innern geäußert.
Auf die Frage,
ob es eine Gesetzesänderung im Falle eines gezielten Abschusses eines
entführten Flugzeuges geben müsse, sagte Schäuble: "Wir haben schon
in der Koalitionsvereinbarung gesagt: Wenn das Verfassungsgericht so
entscheiden sollte, dann müssen wir einen Weg finden. Es gibt
Situationen, die muss man nicht kasuistisch, gesetzlich vorausregeln,
das kann man auch gar nicht", so der Innenminister. Man könne das
Undenkbare nicht in Gesetzesform antizipieren, "davon halte ich gar
nichts", sagte Schäuble. "Aber es muss eine Regelung geben, dass
irgendjemand in diesem Land, in diesem Staat, rechtlich in der Lage
ist - wenn eine solche Notlage unvorhergesehen eintreten sollte-, das
was der Staat an Schutz gewähren kann zu entscheiden. Er muss
entscheiden, was er tun kann." Derjenige, der eine solche
Entscheidung dann treffe, trage eine schwere politische und
moralische Verantwortung, die ihm niemand nehmen könne. "Aber es kann
nicht sein, dass dann eine Diskussion anhebt, ob er das überhaupt
entscheiden darf", so Schäuble. Ansonsten würde die Verantwortung
"auf den einzelnen Soldaten abgeschoben". Im Grundgesetz müsse
klargestellt werden, dass wenn eine solche Situation, die auch nicht
unbedingt mit einem Flugzeug zu tun haben müsse, eintreten sollte,
jemand entscheiden können müsse, "dass wenn Schutz möglich ist, er
unter engen Voraussetzungen eingesetzt werden kann - aber nicht eine
kasuistische Regelung, welches Flugzeug abgeschossen werden kann."
Verfassungsrechtlich müsse auch geregelt sein, ob die Entscheidung
der Bundespräsident, ein Bundesverfassungsrichter, der Inhaber der
Befehls- und Kommandogewalt, oder der Regierungschef treffe.
Quelle: PHOENIX