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Bitkom kritisiert Verbandsklagerecht beim Datenschutz

Archivmeldung vom 18.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Digitalverband Bitkom hat das am Donnerstag im Bundestag beschlossene Verbandsklagerecht zum Datenschutz scharf kritisiert. "Das Verbandsklagerecht schafft mehr Probleme, als dass es welche löst", sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. Das deutsche Verbandsklagerecht konterkariere die angestrebte Harmonisierung innerhalb der EU durch die gerade beschlossene EU-Datenschutzgrundverordnung. "Deutschland geht weit über das in der Verordnung ohnehin vorgesehene Klagerecht für Verbände hinaus", so Dehmel.

Obwohl gleiche Wettbewerbsbedingungen nur mit einer einheitlichen Durchsetzung des Rechts erreicht werden können, schaffe Deutschland einen nationalen Sonderweg. "Gerade Start-ups und innovativen Unternehmen der Digitalwirtschaft fällt die Beurteilung heute schon schwer, ob sie alle Datenschutzvorgaben erfüllen, weil das Recht an vielen Stellen Auslegungssache ist und es an Präzedenzfällen fehlt", sagte Dehmel.

Mit den neuen Regelungen werde jetzt ein zusätzliches Prozessrisiko geschaffen. Dehmel: "Klagen die Verbraucherschützer öffentlichkeitswirksam gegen ein Unternehmen, ist die Rufschädigung enorm, auch wenn sich die Vorwürfe später als unbegründet herausstellen sollten." Mit den Datenschutzbeauftragten gibt es in jedem Bundesland bereits Aufsichtsbehörden, die Verbraucher bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht unterstützen. "Die Datenschutzbeauftragten gehen Hinweisen oder Beschwerden von Verbrauchern nach und leiten bei Bedarf weitere Schritte ein", sagte Dehmel. Durch den Aufbau von Parallelstrukturen werde die Stellung der Datenschutzbeauftragten dagegen geschwächt. Außerdem könnten die Verbraucherschützer schon jetzt gegen Unternehmen klagen, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Dehmel: "Für Unternehmen, die Daten von Kunden verarbeiten, wird die Rechtsunsicherheit steigen, wenn es verschiedene Klagemöglichkeiten gibt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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