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Schwesig lässt Betreuungsgeld-Auszahlung vorerst weiterlaufen

Archivmeldung vom 24.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Im Streit um den weiteren Umgang mit dem Betreuungsgeld hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) klargestellt, dass die Leistung vorerst weiter ausgezahlt wird. Gegenüber "Bild" sagte Schwesig: "Die Auszahlungen laufen ganz normal weiter." Die Familien, die bereits Betreuungsgeld beziehen, würden es auch weiterhin bekommen, betonte Schwesig. Und auch diejenigen, deren Anträge bereits bewilligt wurden, würden Zahlungen erhalten.

Unklar ist die Lage bei noch vor dem Verfassungsgerichtsurteil am Dienstag eingereichten, aber noch nicht bewilligten Anträgen. Wie "Bild" schreibt, prüft das Familienministerium derzeit die Rechtslage, ob es eine Auszahlung geben kann.

Schwesig wies zugleich Bedenken zurück, Eltern müssten nach dem Gerichtsurteil das erhaltene Betreuungsgeld zurückzahlen. "Klar ist: Niemand muss Geld zurückbezahlen", sagte die Ministerin gegenüber "Bild".

Unter anderem hatte es Irritationen gegeben, nachdem das Familienministerium die zuständigen Länderbehörden am Dienstagabend per Mail angewiesen hatte, keine Anträge mehr zu bearbeiten. In dem Schreiben hieß es, das Verfassungsgericht habe das Betreuungsgeld rückwirkend für ungültig erklärt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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