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Opposition fordert Herero-Resolution des Bundestages

Archivmeldung vom 15.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Uwe Kekeritz (2014)
Uwe Kekeritz (2014)

Foto: User:Rob Irgendwer
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach der Armenien-Resolution des Bundestags drängt die Opposition darauf, dass das Parlament auch das Massaker deutscher Kolonialtruppen im heutigen Namibia an den Herero als Völkermord verurteilt. "Wir fordern eine Stellungnahme des Bundestags", sagte der entwicklungspolitische Sprecher der Grünen, Uwe Kekeritz, der "Berliner Zeitung". "Das wäre ein Signal an die Bundesregierung, dass wir uns vor der historischen Verantwortung nicht drücken."

Es sei ein Ärgernis, dass ein solcher Beschluss nicht schon längst gefasst worden sei. Es reiche nicht aus, auf das Ergebnis der deutsch-namibischen Regierungsverhandlungen über eine Erklärung zum Völkermord zu warten. "Wir müssen das schnell bearbeiten." Kekeritz sagte, wünschenswert sei ein fraktionsübergreifender Antrag im Bundestag. Davon dürfe man sich nicht abbringen lassen, nur weil die türkische Regierung und Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan im Zusammenhang mit der Kritik an der Armenien-Resolution Deutschland auf das Thema Namibia hingewiesen habe. "In diesem Punkt hat die Türkei recht", sagte Kekeritz.

Auch der entwicklungspolitische Sprecher der Linken, Niema Movassat, rief die Koalitionsfraktionen zu einer gemeinsamen Resolution auf. "Die Verhandlungen der Regierungsbeauftragten sprechen nicht gegen einen Bundestagsbeschluss", sagte Movassat der "Berliner Zeitung". "Vielmehr sollte das Parlament der Regierung einen klaren Auftrag dafür geben. Dazu gehört das Bekenntnis, dass die Massaker und Gräueltaten an den Herero und Nama ein Völkermord waren." Die Linke sei jederzeit bereit, einen fraktionsübergreifenden Antrag dazu zu erarbeiten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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