DIHK pocht auf schnellere Planung bei Infrastrukturvorhaben
Archivmeldung vom 08.11.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert die Bundesregierung auf, das deutsche Planungsrecht bei Infrastrukturvorhaben zu verschlanken und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen.
"In Deutschland sind die Zeiträume von der Bedarfsfeststellung bis zur Fertigstellung von Infrastrukturen wesentlich länger als in vielen anderen Ländern. Sie können Jahre, nicht selten sogar Jahrzehnte dauern", heißt es in einem Positionspapier des Spitzenverbandes, über das die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.
Um gegenzusteuern, empfiehlt der DIHK zehn Maßnahmen: "Sie beschleunigen die Plan- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben und Gewerbeansiedlungen effektiv und sind schnell umsetzbar", heißt es in dem Papier.
Der DIHK fordere einheitliche Verfahren für alle Infrastrukturprojekte. Spezialgesetzliche Vorgaben für Planverfahren wie etwa im Bundesfernstraßengesetz seien "zu einem guten Teil entbehrlich", heißt es in dem DIHK-Papier weiter. Bei mehrstufigen Planungs- und Genehmigungsverfahren wolle der DIHK verschiedene Stufen zu einem integrierten Hauptsacheverfahren zusammenfassen. Doppel- und Mehrfachprüfungen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen sollten entfallen, Bauleitplanverfahren und Zulassungsentscheidung zusammengefasst werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung solle nur noch im Hauptsachverfahren stattfinden.
Erörterungstermine sollten nur stattfinden, wenn wesentliche Erkenntnisse aus der Diskussion zu erwarten sind, heißt es in dem DIHK-Positionspapier, über das die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten. Der Spitzenverband plädiere für eine gesetzliche Verpflichtung, alle nicht vertraulichen Planungsunterlagen auch online zur Verfügung zu stellen. Bei wichtigen Fernstraßen, Eisenbahn und Wasserstraßen-Projekten des Bundes solle künftig die Option bestehen, einen Projektmanager zu beauftragen. Die Dauer von Gerichtsverfahren bei Großvorhaben solle durch eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte verkürzt werden. Zudem solle die Regeldauer von Gerichtsverfahren auf zwölf Monate begrenzt werden, heißt es in dem Papier weiter. Wenn marode Brücken oder Straßen ersetzt werden, solle kein neuerliches Planfeststellungsverfahren nötig sein.
Außerdem empfehle der DIHK, Investitionen in Infrastruktur zu verstetigen, um Verwaltungen und Planungsbüros den Aufbau von Personal zu ermöglichen. Im Umweltrecht kommt es laut DIHK häufig zu Unsicherheiten, weil europäische Vorgaben wegen fehlender deutscher Gesetze inter pretiert werden müssten. Abhilfe könne der Gesetzgeber mit eindeutigen Standards im deutschen Umweltrecht schaffen. "Um Planungsprozesse wirklich zu beschleunigen, brauchen wir grundlegende Reformen", sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Dazu brauche man "jetzt einen gesetzgeberischen Kraftakt", so der DIHK-Hauptgeschäftsführer weiter. Unternehmen bräuchten leistungsfähige Straßen, Schienen, Flughäfen und auch digitale Netze und Leitungen, um Produkte "just in time" zu erhalten und schnell ausliefern zu können. "Wenn zusätzlich Windräder nicht gebaut, Gewerbeansiedelungen nicht realisiert, Stromtrassen und Glasfaserleitungen nicht verlegt werden können, kostet das die Unternehmen bares Geld und in letzter Konsequenz die eigene Zukunft", sagte Wansleben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur