Bayernpartei: EZB-Negativzins nach Gutachten rechtswidrig, Chance den Kurs der EZB zu stoppen
Archivmeldung vom 02.10.2019
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Freigeschaltet durch André OttNach einem jüngst vorgelegten juristischen Gutachten sind die von der Europäischen Zentralbank (EZB) verlangten Negativ- oder Strafzinsen rechtswidrig. Die Verfasser der Studie begründen dies damit, dass den betroffenen Banken unter Berücksichtigung ökonomischer Kriterien oft gar keine Alternative zum "Parken" ihres Geldes bei der EZB bleibt.
Die EZB möchte aber, dass die Banken das Geld verleihen, um etwa den Konsum zu stimulieren. Daraus schließen nun die Verfasser, dass "die Negativzinsen gar keine Zinsen" sind, sondern eine "Abgabe mit Lenkungswirkung". Nun gibt es etliche Abgaben, die eine Lenkungswirkung erzielen sollen - man denke etwa an die Tabaksteuer, die das Rauchen unattraktiver machen soll - allerdings haben weder die EZB und auch die EU Steuerhoheit. Sie dürfen also keine Steuern oder Abgaben erheben.
Die Bayernpartei hat sich stets gegen die Negativzinsen ausgesprochen. Die nähere Begründung durch den Landesvorsitzenden, Florian Weber: "Ganz kurzfristig, in Zeiten einer extremen Krise mag der Null- oder Negativzins ja noch gerechtfertigt gewesen sein. Ihn aber über einen derart langen Zeitraum aufrecht zu erhalten, ist ökonomischer Wahnsinn. Die Lenkungswirkung, die vom Zins - etwa bei der Bewertung unterschiedlicher Bonität bei Staatsanleihen - entfällt komplett. Überschuldete Staaten haben somit keinen Reformdruck.
Neben vielen weiteren Problemen ist aber die in meinen Augen schlimmste Auswirkung die Zerstörung der Sparanstrengungen von Normal- und Geringverdienern. Die Bundesregierung lässt die EZB gewähren und läuft sehenden Auges in eine Situation massenhafter Altersarmut.
Ich erhoffe mir, dass einheimische Banken oder Sparkassen den Mut finden und gestützt auf das jetzt vorgelegte Gutachten gegen die EZB klagen. Es wäre ein erster Schritt, die frei vor sich hin marodierende EZB wieder einzufangen."
Quelle: Bayernpartei (ots)