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Autobahngesellschaft: Haushaltspolitiker einigen sich auf Korrekturen

Archivmeldung vom 04.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Typisches Kleeblatt-Autobahnkreuz
Typisches Kleeblatt-Autobahnkreuz

Von Der ursprünglich hochladende Benutzer war Sonett72 in der Wikipedia auf Englisch - Übertragen aus en.wikipedia nach Commons durch LeaW., Attribution, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3520504

Die Haushaltspolitiker von Union und SPD haben sich auf grundlegende Korrekturen für die geplante Zentralisierung der Fernstraßenverwaltung verständigt. Wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, wird eine Bundesautobahngesellschaft unter Parlamentskontrolle bleiben und nicht wie von der Bundesregierung geplant weitgehend unabhängig agieren. "Ich habe es noch nie erlebt, dass Abgeordnete einen Gesetzentwurf so umfangreich verändert haben, ohne Hilfe der Regierung", bestätigte die zuständige SPD-Haushälterin Bettina Hagedorn dem "Handelsblatt".

Der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf sieht eine GmbH als Dachgesellschaft vor sowie bis zu neun regionale Organisationseinheiten, die jeweils mindestens 1.000 Kilometer Autobahnen betreuen sollen. Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft wird ebenso ausgeschlossen wie eigene Einnahmequellen und private Beteiligungen.

Die Finanzierung soll ausschließlich über den Bundeshaushalt erfolgen. Auch stehen jährliche Kassenkredite von bis zu zwei Milliarden Euro bereit, "damit die Gesellschaft atmen kann", wie der zuständige CDU-Haushälter Norbert Brackmann dem "Handelsblatt" bestätigte. Private Kredite seien damit ausgeschlossen. Aufträge an Private seien aber wie bisher möglich. "Die Gesellschaft soll keinen eigenen Bagger kaufen."

Sogenannte ÖPP-Projekte mit der Privatwirtschaft sollen nur noch begrenzt möglich sein. Der Bundestag soll das Gesetz am 19. Mai beschließen, der Bundesrat im Juni. In beiden Kammern ist eine Zweidrittel-Mehrheit nötig, um das Grundgesetz zu ändern und die Verwaltung der Fernstraßen von den Ländern auf den Bund zu übertragen. Das Vorhaben ist Teil der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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